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20 Aktuell STEUER
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Ferienzeit – Zeit der Ferienjobs
Der Sommer ist die Zeit der Ferienjobs. Schüler
und Studenten wollen praktische Erfahrung sam-
meln und Geld verdienen. Arbeitsrechtlich beste- Ferialarbeitneh-
hen große Unterschiede zwischen Ferialpraktikum mer haben nicht
und Ferialarbeit, aber auch sozialversicherungs- nur Anspruch auf
und steuerrechtlich gilt es einiges zu beachten! kollektivvertrag-
lichen Mindest-
löhne.
Echte Ferialpraktikanten sind Schüler und Studenten, die im
Rahmen ihrer noch nicht beendeten Ausbildung ein vorge-
schriebenes Pflichtpraktikum ausüben. Die praktische Um- Familienbeihilfe,
setzung des schulischen Lehrstoffs steht im Vordergrund. Der Sozialversicherung und Steuern
echte Ferialpraktikant ist weisungsfrei, bezieht kein Entgelt und
ist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Somit gelten Damit sich aus dem Ferienjob keine finanziell nachteiligen Foto: Dan Race/fotolia.com
die Bestimmungen wie Angestelltengesetz oder Urlaubsgesetz Überraschungen für die Jugendlichen und deren Eltern erge-
grundsätzlich NICHT. Allerdings sind die echten Ferialprakti- ben, ist es wichtig über die Behandlung eines Ferialjobs in Be-
kanten in der Praxis nicht mehr anzutreffen, weshalb die Feri- zug auf Familienbeihilfe, Sozialversicherung und Steuerrecht
alpraktikanten in der Regel als Ferialarbeitnehmer einzustufen Bescheid zu wissen.
sind.
Familienbeihilfe
Ferialarbeitnehmer haben Anspruch auf die kollektivvertragli- Kinder unter 18 Jahren können beliebig viel verdienen, ohne
chen Mindestlöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und dass der Anspruch auf Familienbeihilfe verloren geht. Ab dem
auf Urlaub, der regelmäßig als Urlaubsersatzleistung abgerech- Beginn des Kalenderjahres, das auf den 18. Geburtstag folgt,
net wird. Auch die Bestimmungen hinsichtlich Kündigungsfris- kann der Anspruch jedoch gefährdet sein, wenn das Jahresein-
ten und Kündigungstermine sind einzuhalten. kommen mehr als 10.000 Euro beträgt. Bezugsgröße ist dabei
das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug von Sozialver-
sicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und
außergewöhnlichen Belastungen. Endbesteuerte Einkünfte
(beispielsweise Zinsen) sind NICHT einzubeziehen. Wird der
Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist seit dem Kalender-
jahr 2013 nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der
Grenzbetrag überschritten wurde.
Ihre Unternehmens- und Steuerberater
in Niederösterreich und Wien Sozialversicherung
Die meisten Ferialarbeitnehmer werden, wie bereits ausgeführt,
sozialversicherungsrechtlich wie normale Arbeitnehmer be-
handelt. Sofern das monatliche Bruttoentgelt mehr als 425,70
Euro („Geringfügigkeitsgrenze 2017“) beträgt, treten somit
Pflichtversicherung und der Abzug von Sozialversicherungs-
beiträgen ein.
Erfolg.Steuern.
Steuerrecht
Unsere Leistungen im Überblick: Beträgt das monatliche Bruttoentgelt weniger als rd. 1.200 €,
kommt es aufgrund des Abzugs von Sozialversicherungsbeiträ-
* Buchhaltung, gen und bestehenden Absetzbeträgen zu keinem Lohnsteuer-
abzug. Fällt bei einem höheren Gehalt Lohnsteuer an, so sollte
* Personalverrechnung
nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt ein Antrag auf Arbeit-
* Jahresabschluss & Bilanzierung nehmerveranlagung gestellt werden. Durch die Aufteilung der
* Beratung bei Firmengründung & -Nachfolge Bezüge auf das ganze Jahr und die Neudurchrechnung der
Lohnsteuer ergibt sich dabei regelmäßig eine Steuergutschrift.
* Betriebswirtschaftliche Analyse und Finanzierung Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwir-
* Beratung bei steuer- & sozialversicherungsrechtlichen Fragen kend geltend gemacht werden.
* Standorte: 2x St.Pölten / Spitz an der Donau / Neulengbach / Wien
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