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20  Aktuell STEUER
               WERBUNG

        Ferienzeit – Zeit der Ferienjobs





        Der Sommer ist die Zeit der Ferienjobs. Schüler
        und Studenten wollen praktische Erfahrung sam-
        meln und Geld verdienen. Arbeitsrechtlich beste-         Ferialarbeitneh-
        hen große Unterschiede zwischen Ferialpraktikum         mer haben nicht
        und Ferialarbeit, aber auch sozialversicherungs-        nur Anspruch auf
        und steuerrechtlich gilt es einiges zu beachten!        kollektivvertrag-
                                                                 lichen Mindest-
                                                                        löhne.
        Echte Ferialpraktikanten sind Schüler und Studenten, die im
        Rahmen ihrer noch nicht beendeten Ausbildung ein vorge-
        schriebenes Pflichtpraktikum ausüben. Die praktische Um-  Familienbeihilfe,
        setzung des schulischen Lehrstoffs steht im Vordergrund. Der   Sozialversicherung und Steuern
        echte Ferialpraktikant ist weisungsfrei, bezieht kein Entgelt und
        ist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Somit gelten   Damit sich aus dem Ferienjob keine finanziell nachteiligen   Foto: Dan Race/fotolia.com
        die Bestimmungen wie Angestelltengesetz oder Urlaubsgesetz   Überraschungen für die Jugendlichen und deren Eltern erge-
        grundsätzlich NICHT. Allerdings sind die echten Ferialprakti-  ben, ist es wichtig über die Behandlung eines Ferialjobs in Be-
        kanten in der Praxis nicht mehr anzutreffen, weshalb die Feri-  zug auf Familienbeihilfe, Sozialversicherung und Steuerrecht
        alpraktikanten in der Regel als Ferialarbeitnehmer einzustufen   Bescheid zu wissen.
        sind.
                                                                Familienbeihilfe
        Ferialarbeitnehmer haben Anspruch auf die kollektivvertragli-  Kinder unter 18 Jahren können beliebig viel verdienen, ohne
        chen Mindestlöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und   dass der Anspruch auf Familienbeihilfe verloren geht. Ab dem
        auf Urlaub, der regelmäßig als Urlaubsersatzleistung abgerech-  Beginn des Kalenderjahres, das auf den 18. Geburtstag folgt,
        net wird. Auch die Bestimmungen hinsichtlich Kündigungsfris-  kann der Anspruch jedoch gefährdet sein, wenn das Jahresein-
        ten und Kündigungstermine sind einzuhalten.            kommen mehr als 10.000 Euro beträgt. Bezugsgröße ist dabei
                                                               das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug von Sozialver-
                                                               sicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und
                                                               außergewöhnlichen Belastungen. Endbesteuerte Einkünfte
                                                               (beispielsweise Zinsen) sind NICHT einzubeziehen. Wird der
                                                               Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist seit dem Kalender-
                                                               jahr 2013 nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der
                                                               Grenzbetrag überschritten wurde.
                     Ihre Unternehmens- und Steuerberater
                     in Niederösterreich und Wien               Sozialversicherung
                                                               Die meisten Ferialarbeitnehmer werden, wie bereits ausgeführt,
                                                               sozialversicherungsrechtlich wie normale Arbeitnehmer be-
                                                               handelt. Sofern das monatliche Bruttoentgelt mehr als 425,70
                                                               Euro („Geringfügigkeitsgrenze 2017“) beträgt, treten somit
                                                               Pflichtversicherung und der Abzug von Sozialversicherungs-
                                                               beiträgen ein.
                                           Erfolg.Steuern.
                                                                Steuerrecht
      Unsere Leistungen im Überblick:                          Beträgt das monatliche Bruttoentgelt weniger als rd. 1.200 €,
                                                               kommt es aufgrund des Abzugs von Sozialversicherungsbeiträ-
       * Buchhaltung,                                          gen und bestehenden Absetzbeträgen zu keinem Lohnsteuer-
                                                               abzug. Fällt bei einem höheren Gehalt Lohnsteuer an, so sollte
       * Personalverrechnung
                                                               nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt ein Antrag auf Arbeit-
       * Jahresabschluss & Bilanzierung                        nehmerveranlagung gestellt werden. Durch die Aufteilung der
       * Beratung bei Firmengründung & -Nachfolge              Bezüge auf das ganze Jahr und die Neudurchrechnung der
                                                               Lohnsteuer ergibt sich dabei regelmäßig eine Steuergutschrift.
       * Betriebswirtschaftliche Analyse und Finanzierung      Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwir-
       * Beratung bei steuer- & sozialversicherungsrechtlichen Fragen  kend geltend gemacht werden.
        * Standorte: 2x St.Pölten / Spitz an der Donau / Neulengbach / Wien
                                                                                  TIPP:

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