Page 6 - ausgabe 201706
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6  Thema JUGENDSCHUTZ                                                                                                                                                                                      THEMA  Jugendschutz  7
               WERBUNG                                                                                                                                                                                                     WERBUNG


        Unsere Jugendlichen vor  Alkohol schützen ...






                                                                               Das wollen Eltern auf keinen Fall sehen, wenn   hen, Ausweise werden zwar kontrolliert,
                                                                               ihre KInder Alkohol zu sich nehmen. Unter 16    doch oft handelt es sich um Fälschungen
                                                                               Jahren gilt für Jugendliche in Österreich Alko-  oder geborgte Ausweise, die nicht als sol-
                                                                               holverbot, dasselbe gilt auch für Tabakwaren.   che erkannt werden. (Auf help.gv.at fin-
                                                                                                                               den sich alle genauen Regelungen zum
                                                                                                                               Jugendschutzgesetz.)

                                                                                                                                Zeit, die Jugendlichen
                                                                                                                                zu kontrollieren?
                                                                                                                               Wie wird das in den Lokalen gehand-
                                                                                                                               habt? Schließlich ist es nicht immer und
                                                                                Oft versprechen die Jugendlichen den           sofort ersichtlich, ob ein Jugendlicher
                                                                                Eltern hoch und heilig, zu einer gewis-        schon das Alterslimit von 16 Jahren zum
                                                                                sen Uhrzeit wieder daheim zu sein, und         „Genuss” von alkoholischen Getränken
                                                                                nehmen sich auch wirklich vor, dies ein-       überschritten hat. Und manchmal haben
                                                                                zuhalten.  Doch  nicht  selten  konsumie-      auch Gastronomen weder die Zeit noch
                                                                                ren  sie  im  Laufe  des  Abends  Getränke,    die Möglichkeit, alle Ausweise auf ihre
                                                                                mit denen es ihnen dann nicht gelingt,         Echtheit zu kontrollieren. Man kann sich
                                                                                pünktlich daheim zu erscheinen.                nicht auf das Auge verlassen, oft sehen
                                                                                                                               die Jugendlichen viel älter aus, als sie ei-
                                                                                 Unter 16 Jahren ist der Erwerb                gentlich sind.
                                                                                 von Alkohol verboten                          Wenn man jedoch einen 20-Jährigen ...  Zum Feiern einer Party gehört für die meisten Jugendlichen Alkohol einfach dazu, der Rausch
                                                                                Der Alkoholkonsum sowie dessen Er-                                    weiter auf Seite 8  ist oft vorprogrammiert. Das Jugendsschutzgesetz soll dem Einhalt gebieten.
        Immer wieder stellen Jugendliche ihren Eltern diese Fragen: „Wie        werb und auch dessen Besitz sind in
        lange darf ich fortgehen? Kann ich nicht heute ein bisschen länger      Niederösterreich sowie in Wien und im
        bleiben, alle meine Freunde dürfen es auch!“ Mit dieser Forderung       Burgenland unter 16 Jahren verboten.
        sehen sich Eltern oft in einer Zwickmühle. Man möchte den Kindern       In den restlichen Bundesländern Ös-             Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
        doch ihre Freiheiten geben, aber hat auch Sorge um sie und möchte       terreichs gilt dieselbe Regelung, mit der            eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung
        im Rahmen des Gesetzes bleiben.                                         Erweiterung, dass Jugendliche zwischen
                                                                                16 und 18 Jahren auch keine gebrannten                                     in St. Pölten                                          gegründet 1921
                                                                                alkoholischen Getränke wie Spirituosen                         Josefstraße 70/72, 3100 St. Pölten
        Das ist aber oft eher undurchsichtig, da   jedoch unter 14 Jahren sind, beschränkt   und Mischgetränke wie Alkopops zu sich
        für jedes Bundesland andere Jugend-  sich diese Zeit von 5 bis 23 Uhr, und von   nehmen, erwerben oder besitzen dürfen.
        schutzregelungen gelten. Deswegen ist   14 bis 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr. Trifft    Auch Tabakwaren dürfen unter 16 Jahren  Fotos: patrickjohn71, oneinchpunch, VTT Studio/fotolia.com;  Günstige Wohnungen sofort beziehbar
        es wichtig, die Gesetze des  Bundeslan-  man  die  Teenager  später  als  in  diesem   nicht konsumiert oder gekauft werden.
        des zu kennen und einzuhalten, in wel-  gesetzlichen Zeitrahmen an, müssen sie
        chem man sich gerade befindet. Für die   entweder von einer Aufsichtsperson be-  Einhaltung des Gesetzes zu                St. Pölten - Viehofen, Karl Ludwig-Straße 25 (Loggia)
        Ausgehzeiten in Österreich lässt sich   gleitet werden oder einen rechtfertigen-  locker gesehen?                          Wohnnutzfläche 84 m², Finanzierungsbeitrag:
        sagen, dass Jugendliche ab 16 Jahren un-  den  Grund vorlegen  können, wie  zum   Die Einhaltung dieses Gesetzes wird je-
        begrenzt fortbleiben dürfen. Wenn sie   Beispiel den Heimweg.           doch in vielen Fällen eher locker gese-            variabel, mtl. ca. € 710,-- inkl. BK + HK (HWB-ref= ≤ 48 kWh/m²a)

                                                                                                                                   St. Pölten - Viehofen, Karl Ludwig-Straße 15 (Loggia)
                                                                                                                                   Wohnnutzfläche 75 m², Finanzierungsbeitrag:

                                                                                                                                   variabel, mtl. ca. € 635,-- inkl. BK + HK (HWB-ref= ≤ 48 kWh/m²a)

                                                                                                                                   Herzogenburg, Brunnenfeldweg 1c/6
                                                                                                                                   Wohnnutzfläche 86,81 m², Finanzierungsbeitrag:

                                                                                                                                   variabel, mtl. € 569,-- , HWB-ref= ≤ 51 kWh/m²
                                                                                                                                  Hinweis: Für sämtliche oben angeführte Wohnungen ist die Gewährung          Wir beraten Sie gerne!
                                                                                                                                  eines Wonzuschusses durch die NÖ Landesregierung möglich!

                                                                                                                                                        w w w . w o h n u ngsge n . a t

        Standorte: Wienerstraße 14 - 3133 Traismauer, 3142 Langmannersdorf                                                                Tel.: 02742 77 288 - 0, Fax: 02742 73 458     e-mail: wohnungsberatung@wohnungsgen.at
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