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6 Thema JUGENDSCHUTZ THEMA Jugendschutz 7
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Unsere Jugendlichen vor Alkohol schützen ...
Das wollen Eltern auf keinen Fall sehen, wenn hen, Ausweise werden zwar kontrolliert,
ihre KInder Alkohol zu sich nehmen. Unter 16 doch oft handelt es sich um Fälschungen
Jahren gilt für Jugendliche in Österreich Alko- oder geborgte Ausweise, die nicht als sol-
holverbot, dasselbe gilt auch für Tabakwaren. che erkannt werden. (Auf help.gv.at fin-
den sich alle genauen Regelungen zum
Jugendschutzgesetz.)
Zeit, die Jugendlichen
zu kontrollieren?
Wie wird das in den Lokalen gehand-
habt? Schließlich ist es nicht immer und
Oft versprechen die Jugendlichen den sofort ersichtlich, ob ein Jugendlicher
Eltern hoch und heilig, zu einer gewis- schon das Alterslimit von 16 Jahren zum
sen Uhrzeit wieder daheim zu sein, und „Genuss” von alkoholischen Getränken
nehmen sich auch wirklich vor, dies ein- überschritten hat. Und manchmal haben
zuhalten. Doch nicht selten konsumie- auch Gastronomen weder die Zeit noch
ren sie im Laufe des Abends Getränke, die Möglichkeit, alle Ausweise auf ihre
mit denen es ihnen dann nicht gelingt, Echtheit zu kontrollieren. Man kann sich
pünktlich daheim zu erscheinen. nicht auf das Auge verlassen, oft sehen
die Jugendlichen viel älter aus, als sie ei-
Unter 16 Jahren ist der Erwerb gentlich sind.
von Alkohol verboten Wenn man jedoch einen 20-Jährigen ... Zum Feiern einer Party gehört für die meisten Jugendlichen Alkohol einfach dazu, der Rausch
Der Alkoholkonsum sowie dessen Er- weiter auf Seite 8 ist oft vorprogrammiert. Das Jugendsschutzgesetz soll dem Einhalt gebieten.
Immer wieder stellen Jugendliche ihren Eltern diese Fragen: „Wie werb und auch dessen Besitz sind in
lange darf ich fortgehen? Kann ich nicht heute ein bisschen länger Niederösterreich sowie in Wien und im
bleiben, alle meine Freunde dürfen es auch!“ Mit dieser Forderung Burgenland unter 16 Jahren verboten.
sehen sich Eltern oft in einer Zwickmühle. Man möchte den Kindern In den restlichen Bundesländern Ös- Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
doch ihre Freiheiten geben, aber hat auch Sorge um sie und möchte terreichs gilt dieselbe Regelung, mit der eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung
im Rahmen des Gesetzes bleiben. Erweiterung, dass Jugendliche zwischen
16 und 18 Jahren auch keine gebrannten in St. Pölten gegründet 1921
alkoholischen Getränke wie Spirituosen Josefstraße 70/72, 3100 St. Pölten
Das ist aber oft eher undurchsichtig, da jedoch unter 14 Jahren sind, beschränkt und Mischgetränke wie Alkopops zu sich
für jedes Bundesland andere Jugend- sich diese Zeit von 5 bis 23 Uhr, und von nehmen, erwerben oder besitzen dürfen.
schutzregelungen gelten. Deswegen ist 14 bis 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr. Trifft Auch Tabakwaren dürfen unter 16 Jahren Fotos: patrickjohn71, oneinchpunch, VTT Studio/fotolia.com; Günstige Wohnungen sofort beziehbar
es wichtig, die Gesetze des Bundeslan- man die Teenager später als in diesem nicht konsumiert oder gekauft werden.
des zu kennen und einzuhalten, in wel- gesetzlichen Zeitrahmen an, müssen sie
chem man sich gerade befindet. Für die entweder von einer Aufsichtsperson be- Einhaltung des Gesetzes zu St. Pölten - Viehofen, Karl Ludwig-Straße 25 (Loggia)
Ausgehzeiten in Österreich lässt sich gleitet werden oder einen rechtfertigen- locker gesehen? Wohnnutzfläche 84 m², Finanzierungsbeitrag:
sagen, dass Jugendliche ab 16 Jahren un- den Grund vorlegen können, wie zum Die Einhaltung dieses Gesetzes wird je-
begrenzt fortbleiben dürfen. Wenn sie Beispiel den Heimweg. doch in vielen Fällen eher locker gese- variabel, mtl. ca. € 710,-- inkl. BK + HK (HWB-ref= ≤ 48 kWh/m²a)
St. Pölten - Viehofen, Karl Ludwig-Straße 15 (Loggia)
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Standorte: Wienerstraße 14 - 3133 Traismauer, 3142 Langmannersdorf Tel.: 02742 77 288 - 0, Fax: 02742 73 458 e-mail: wohnungsberatung@wohnungsgen.at