Page 16 - ausgabe 201806
P. 16
16 Thema STEUER
WERBUNG
Steuertipps zum Jahreswechsel
Die sh-Checkliste, die Ihnen Außergewöhnliche Belastun- Kenntnissen oder die sportliche Betä-
hilft für das Jahr 2018 Steuern zu gen noch 2018 bezahlen tigung im Vordergrund steht (zB Com-
sparen! Am 1. Jänner 2019 ist es Voraussetzung für die Anerkennung von puterkurse, Musikunterricht, Fußball-
allerdings zu spät. Krankheitskosten ist, dass nachweislich training). Weiterhin NICHT abzugsfähig
eine Krankheit vorliegt, die durch die Be- sind das Schulgeld und Kosten für den
handlung eine Linderung oder Heilung Nachhilfeunterricht. Die Absetzbarkeit
Als unselbständig Beschäftigte(r) kön- erfährt. Zu den abzugsfähigen Kosten der Kinderbetreuungskosten entfällt mit
nen Sie zum Beispiel Ihren Computer, zählen Kosten für Arzt, Medikamente, Einführung des Familienbonus Plus ab
Handy oder Laptop steuerlich geltend Spital, Betreuung, Ausgaben für Zahnbe- 2019.
machen, vorausgesetzt Sie nutzen die Ge- handlungen oder medizinisch notwen-
räte auch beruflich. Wenn Sie das Gerät dige Kuraufenthalte und Aufwendungen Kinderabsetzbeträge
noch heuer anschaffen, kommen Sie be- für Heilbehelfe wie Zahnersatz, Sehbe- steueroptimal nutzen
reits für 2018 zu Ihrem Steuervorteil. Bei helfe einschließlich Laserbehandlung zur Der Kinderfreibetrag vermindert das
Anschaffungskosten größer als € 480,- Verbesserung der Sehfähigkeit, Hörge- steuerpflichtige Einkommen. Er beträgt
(inkl. Umsatzsteuer), muss allerdings räte, Prothesen, Gehhilfen und Bruch- 440 Euro jährlich, wenn er nur von ei-
von einer dreijährigen Nutzungsdauer bänder. Steuerwirksam werden solche nem Steuerpflichtigen geltend gemacht
ausgegangen werden. Generell sind pau- Ausgaben erst dann, wenn sie insgesamt wird, indes 300 Euro jährlich, falls zwei
schal 40 Prozent für die private Nutzung einen vom Einkommen und Familien- Steuerpflichtige ihren Anspruch für das
vom Kaufpreis abzuziehen. stand abhängigen Selbstbehalt (der ma- betreffende Kind anmelden. Wenn da-
ximal 12% des Einkommens beträgt) her beide Elternteile ein steuerpflichtiges
Spenden übersteigen. Einkommen erzielen (die Steuer „be-
Spenden an begünstigte Organisationen, ginnt“ bei einem Jahreseinkommen von
die zu diesem Empfängerkreis zählen, Kinderbetreuungskosten mehr als 11.000 Euro!), empfiehlt es sich,
können bis maximal zehn Prozent des steuerlich absetzen den Kinderfreibetrag aufzuteilen (je 300
Einkommens des laufenden Jahres als Betreuungskosten für Kinder bis zum Euro). Anspruchsberechtigt sind Eltern,
Ausgaben geltend gemacht werden. Seit zehnten Lebensjahr können als außerge- wenn ihrem Kind für mehr als 6 Mona-
1.1.2017 sind die Spendenempfänger wöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt te im Jahr ein Kinderabsetzbetrag oder
verpflichtet, die Daten der Spender und bis zu einem Betrag von € 2.300 pro Kind Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Ab 2019
die Beträge an das Finanzamt zu über- und Jahr steuerlich abgesetzt werden. wird der Kinderabsetzbetrag durch den
mitteln. Die Betreuung muss in privaten oder öf- Familienbonus Plus ersetzt!
Nähere Informationen zu den Spenden fentlichen Kinderbetreuungseinrichtun-
finden Sie unter: https://www. bmf.gv.at/ gen erfolgen oder von einer pädagogisch Sonderausgaben-Neuregelung
kampagnen/spendenservice. html. Ein qualifizierten Person durchgeführt wer- Bisher wurden die Ausgaben für Kir-
heißer Tipp ist außerdem, dass nicht nur den. Absetzbar sind auch Verpflegungs- chenbeitrag und Spenden in der Steuer-
Geldspenden, sondern auch Sachspen- kosten, Bastelgeld, Kosten für Kurse, bei erklärung vom Steuerpflichtigen selbst
den steuerlich abgesetzt werden können. denen die Vermittlung von Wissen und eingetragen. Seit 2017 müssen alle Stel-
len, die absetzfähige Zahlungen
erhalten, diese direkt an die Fi-
nanzverwaltung melden: Ver-
sicherungsprämien (freiwillige
Details
erkennen Pensions- Kranken- und Unfall-
Erfolg.Steuern. versicherungen) sind nur mehr
bis 2019 absetzbar! Wussten Sie
übrigens, dass Sie eine Arbeit-
Unsere Leistungen im Überblick: nehmerveranlagung zur Erlan-
gung Ihrer Steuergutschrift für
* Buchhaltung
* Personalverrechnung die letzten fünf Jahre einreichen
* Jahresabschluss & Bilanzierung können. Sollten Sie daher bereits
* Beratung bei Firmengründung & -nachfolge eine „automatische“ Steuergut-
* Betriebswirtschaftliche Analyse und Finanzierung schrift für die Jahre 2016 und
* Beratung bei steuerrechtlichen & sozialversicherungs- 2017 erhalten haben, ist es ratsam
rechtlichen Fragen für die Jahre 2013 bis 2015 die
Arbeitnehmerveranlagung „ma-
www.sh.at 02742 334 info@sh.at nuell“ nachzuholen!
TIPP: Weiterführende Informationen
www.familieundberuf.at
erhalten Sie an einem der sh Stand-
EDV & Design powered by VoIP-Telefonie powered by ipefon orte in St. Pölten, Neulengbach oder
www.bso.at | info@bso.at www.ipefon.at | info@ipefon.at talking ip Spitz!