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Sonderjournal WOHNBAU 79
WERBUNG
Der allgemein beeidete und
gerichtlich zertifizierte
Sachverständige in Österreich
Beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen sind alle gerichtlichen
Sachverständigen aus allen Fachgebieten und aus ganz Österreich in einer
aktuellen Auflistung erfasst und einsehbar.
Durch die Standesregeln wer- Fachgebietes durchzuführen.
den die allgemeinen Ver- Allen Klienten gegenüber ist
haltensgrundsätze für alle der gerichtliche Sachverstän-
Gerichtssachverständigen fest- dige weiters verpflichtet, über
gelegt, anerkannt durch jeden seine Sachverständigentätig-
einzelnen Sachverständigen keit strengste Verschwiegen-
mittels Sachverständigeneid. heit zu wahren.
Diese Standespflichten gelten Daher stellt die Tätigkeit als
bei allen Tätigkeiten als Sach- gerichtlicher Sachverständi-
verständiger, sowohl für die ger einerseits hohe Anforde-
Arbeit an Gerichtsgutachten als rungen an jeden Sachverstän-
auch für Privatgutachten. digen und gewährleistet diese
Somit ist der gerichtliche Sach- Sachverständigenfunktion
verständige als unabhängiges andererseits für die Klienten
Hilfsorgan des Gerichtes und ein hohes Maß an Achtung
für alle anderen Klienten und Vertrauen, im Sinne der
BM Ing. verpflichtet, seine Standesregeln.
Heinz Hausmann-Fischer Tätigkeit als Sach- Ebenso ist der gerichtliche
Allgem. beeideter und gerichtlich verständiger ob- Sachverständige zu ständi-
zertifizierter Sachverständiger jektiv und un- ger Weiterbildung in seinem
FACHGEBIET HOCHBAU parteilich, als Fachgebiet verpflichtet.
Belruptstraße 59 auch nach
Top 24/7. Stock bestem Wis- Zusammenfassend gilt der
6900 Bregenz sen und Ge- gerichtliche Sachverstän-
wissen, so- dige somit als Experte in
Buchbergerstraße 85 wie nach den seinem Fachgebiet, wo Sie
3100 St. Pölten-Ratzersdorf Regeln der mit „Ihren Problemen” eine
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