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Sonderjournal  WOHNBAU  79
                                                                                                   WERBUNG

        Der allgemein beeidete und



         gerichtlich zertifizierte

             Sachverständige in Österreich







        Beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen sind alle gerichtlichen
        Sachverständigen aus allen Fachgebieten und aus ganz Österreich in einer
        aktuellen Auflistung erfasst und einsehbar.

                                                             Durch die Standesregeln wer-  Fachgebietes durchzuführen.
                                                             den die allgemeinen Ver-    Allen Klienten gegenüber ist
                                                             haltensgrundsätze  für  alle  der gerichtliche Sachverstän-
                                                             Gerichtssachverständigen fest-  dige weiters verpflichtet, über
                                                             gelegt, anerkannt durch jeden   seine  Sachverständigentätig-
                                                             einzelnen  Sachverständigen  keit strengste Verschwiegen-
                                                             mittels  Sachverständigeneid.  heit zu wahren.
                                                             Diese Standespflichten gelten   Daher stellt die Tätigkeit als
                                                             bei allen Tätigkeiten als Sach-  gerichtlicher  Sachverständi-
                                                             verständiger, sowohl für die   ger einerseits hohe Anforde-
                                                             Arbeit an Gerichtsgutachten als   rungen an jeden Sachverstän-
                                                             auch für Privatgutachten.   digen und gewährleistet diese
                                                             Somit ist der gerichtliche Sach-  Sachverständigenfunktion
                                                             verständige  als  unabhängiges   andererseits  für  die  Klienten
                                                             Hilfsorgan des Gerichtes und   ein hohes Maß an Achtung
                                                                 für alle anderen Klienten   und Vertrauen, im Sinne der
        BM Ing.                                                      verpflichtet,  seine  Standesregeln.
        Heinz Hausmann-Fischer                                         Tätigkeit als Sach-  Ebenso  ist  der  gerichtliche
        Allgem. beeideter und gerichtlich                                verständiger ob-  Sachverständige zu ständi-
        zertifizierter Sachverständiger                                   jektiv und un-  ger Weiterbildung in seinem
        FACHGEBIET HOCHBAU                                                 parteilich, als   Fachgebiet verpflichtet.
        Belruptstraße 59                                                   auch   nach
        Top 24/7. Stock                                                     bestem Wis-  Zusammenfassend gilt der
        6900 Bregenz                                                        sen und Ge-  gerichtliche  Sachverstän-
                                                                            wissen, so-  dige somit als Experte in
        Buchbergerstraße 85                                                wie nach den   seinem  Fachgebiet,  wo  Sie
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      Fotos: zVg



        Feuchtschaden                              Beweissicherung                             Brandschutz
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