Page 14 - ausgabe 201601
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Unter die Lupe genommen!
    14  Bundes-PRÄSIDENT
               WERBUNG
                                                                             GAST-Kommentar


                                                                                Helmut Weber
         Unter die Lupe genommen!  gesellschaftlicher Mitarbeiter bei den „St. Pöltner Nachrichten“,  „Unser St. Pölten“
                                                                                       Pensionist
                                     Ehemaliger Bahnhofsvorstand am Alpenbahnhof und langjähriger kultureller und

                                              sowie „kurz&bündig“. Urgestein der St. Pöltner Journalistenszene.



                         Es ist immer noch die Zeit zu helfen!


        Wenn ich in diesen Tagen den Fernseher   dern erlitten haben. Mehr als 100 Jahre   de ungarischer Juden auf ihrem Todes-
        aufdrehe und die Flüchtlingsströme mit   liegt der Genozid an den Christen im ar-  marsch nach Mauthausen.
        den Gram gebeugten Müttern, den wei-  menischen Reich zurück, ein Massaker   Und heute? Hat sich etwas geändert?
        nenden Kindern und die angsterfüllten   der Osmanen, bei der anderthalb Milli-  Nein! Heutzutage sind es Syrer und Af-
        Gesichter der Männer sehe ... ja dann   onen Armenier ermordet wurden. Franz   ghanen, die vor Krieg und Not flüchten.
        schweifen meine  Gedanken in meine   Werfel hat in seinem Roman „Die vier-  Sie haben alles verloren, nur das Leben
        Kindheit, andererseits aber auch in die   zig Tage des Musa Dagh“ das Leiden und   (noch) nicht. Sie gaben ihr letztes Geld
        Geschichte der Menschheit zurück. Ob   Sterben, die Flucht und die Grausamkeit   an skrupellose Schlepper,  sie riskieren
        Völkerwanderung  oder Kreuzzüge,  ob   drastisch  geschildert.  Schon  1933  eine   auf  kaum  seetüchtigen  Booten  ihr  Le-
        Mittelalter  oder  Neuzeit,  da  Niederla-  Mahnung  an die Menschlichkeit!  Im   ben  –  denken sie nur  an  das  Bild  des
        ge und Tod, dort Sieg und Triumph. Die   gleichen  Jahr wurden  seine Bücher in   toten Kindes am Strand von Lesbos. Ha-
        wahre  Geschichte  findet  man  nicht  in   Deutschland verbrannt.       ben sie den Hilferuf dieser Menschen
        Geschichtsbüchern, sondern  in Roma-  Aber  auch ich habe 1945  Krieg  und   wirklich nicht gehört? Das Weinen der
        nen.  Geschichtsbücher  berichten  von   Flucht, Mord  und  Vertreibung  erleben   Kinder,  das  Klagen  der  Mütter.  Es  ist
        gewonnenen  Schlachten und  Siegen.   müssen.  In endlosen  Kolonnen zogen   höchste Zeit mitzuhören und  zuzuhö-
        Literatur hingegen erzählt von den Be-  damals zehntausende von Barnat-Deut-  ren, also Ohren auf und helfen! Lassen
        siegten, den  einfachen  Menschen, je-  schen durch das Triestingtal in Richtung   wir uns von hetzerischen Politikern nicht
        nen, die Geschichte  nicht erlebt,  son-  „Restdeutschland“. Dazwischen tausen-  unseren Humanismus verbieten.




                                                                            Was darf und kann der
                                                                              Bundespräsident?

                                                                  Abseits von Stammtischdiskussionen, wonach das Amt
                                                                  des Bundespräsidenten ohnehin obsolet wäre und nur
                                                                  Repräsentationspflichten beinhalten sollte, ist die Po-
                                                                  sition des  Staatsoberhauptes durchaus eine wichtige.
                                                                  Sie dient u. a. auch der Verteilung der Machtverhält-
                                                                  nisse im Staate Österreich, um so die Führerschaft auf
                                                                  mehrere Personen zu verteilen – etwa Bundeskanzler,
                                                                  Bundespräsident, Nationalratspräsident oder Präsident
                                                                  des Verfassungsgerichtshofes.
                                                                  Im Bundes-Verfassungsgesetz sind allein 40 Kompe-
                                                                  tenzen aufgelistet. Darunter sind die Möglichkeiten der
                                                                  Ernennung, Entlassung und Enthebung der Mitglieder
                                                                  der Bundesregierung, die Bestellung einer einstwei-
                                                                  ligen Bundesregierung, die Auflösung des National-
                                                                  rates und des Landtages. Er hat auch den Oberbefehl
                                                                  und das Verfügungsrecht über das Bundesheer. Der
                                                                  Bundespräsident ernennt auch die Mitglieder des Ver-
                                                                  fassungsgerichtshofes und des Rechnungshofes.
                                                                  Zwar wird üblicherweise der Chef der stärksten Par-
                                                                  lamentspartei mit der Regierungsbildung beauftragt,
                                                                  dem Bundespräsident steht es aber frei, auch andere
                                                                  Regierungsmitglieder oder sogar leitende Beamte mit
                                                                  der Regierungsbildung zu beauftragen. Er kann aber
                                                                  auch abgesetzt werden, dafür müsste sich aber eine
                                                                  Nationalratsmehrheit über den Weg einer Volksabstim-
                                                                  mung einsetzen. Übrigens darf der BP auch uneheliche
                                                                  Kinder legitimieren und Straftäter begnadigen.
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