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16  Aktuell STEUER
               WERBUNG

        Spenden 2017 richtig absetzen!





        Ab dem Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte
        Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung
        (bzw. Einkommensteuererklärung)  automatisch
        berücksichtigt. Dafür ist die Datenübermittlung vom
        Zahlungsempfänger direkt an die Finanz erforderlich.

         Die automatische Berücksich-       Organisation  nicht
         tigung ist dabei für folgende      erfasst. Sie bleiben je-
         Sonderausgaben möglich:            doch als Sonderausga-
        •  verpflichtende Beiträge an Kirchen  ben abzugsfähig und
           und Religionsgesellschaften,     müssen ab der Veran-
        •  Spenden an begünstigte           lagung 2017 weiterhin
           Spendenempfänger und Feuerwehren,  in der Steuererklärung
        •  Beiträge zur freiwilligen Weiter-  geltend gemacht wer-
           versicherung und für den Nachkauf  den”, so Mag. Helmut
           von Versicherungszeiten,         Schebesta.                                                                Foto: sepy/fotolia.com
        •  Zuwendungen zur Vermögens-       Alle Organisationen,
           ausstattung einer gemeinnützigen   die zur Datenüber-
           Stiftung.                        mittlung für die auto-
        „In jedem Fall muss der Zahlungsemp-  matische Absetzung  „Antragslose (automatische) Arbeitnehmerveranlagung“ ab 2017!
        fänger eine feste örtliche Einrichtung im   zugelassen sind, wer- Ihr Steuerberater kann ihnen nicht nur dabei helfen.
        Inland haben. Somit sind z. B. Beiträge an   den übrigens in einer
        ausländische Kirchen und Religionsge-  Liste  auf  der Home-
        sellschaften ohne feste örtliche Einrich-  page des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen.
        tung im Inland oder abzugsfähige Spen-
        den an eine entsprechende ausländische   Folgende Sonderausgaben können aber nicht automatisch in der
                                                               Steuererklärung berücksichtigt werden:
                                                                   Versicherungen  (Leben, Kranken, Unfall),
                                                                   Wohnraumschaffung und –sanierung,
                                                                   Rentenzahlungen,
                                                                   Steuerberatungskosten,
                                                                   Zahlungen an Empfänger, die über keine feste örtliche Ein-
                     Ihre Unternehmens- und Steuerberater      richtung in Österreich verfügen (z. B. Spende an eine Universi-
                     in Niederösterreich und Wien              tät in Deutschland).

                                                               Alle derartigen Zahlungen müssen (weiterhin) im Wege der
                                                               Steuererklärung geltend gemacht werden.

                                                               Was muss man tun?
                                                               Der Zahlungspflichtige muss dem Empfänger mit der Zahlung
                                                               - z. B. mit der Spende - seinen Vor- und Zunamen sowie sein
                                            Erfolg.Steuern.
                                                               Geburtsdatum bekannt geben.
                                                               Mit diesen Daten wird ein sogenanntes „verschlüsseltes Per-
      Unsere Leistungen im Überblick:                          sonenkennzeichen“  erstellt.  Die  Organisationen  übermitteln

       * Buchhaltung,                                          unter diesem Kennzeichen die jeweils in einem Kalenderjahr
                                                               geleisteten Zahlungen bis Ende Februar des Folgejahres an das
       * Personalverrechnung
                                                               Finanzamt.
       * Jahresabschluss & Bilanzierung
       * Beratung bei Firmengründung & -Nachfolge              Der Steuerpflichtige kann selbst über „FinanzOnline“ einsehen,
                                                               welche seiner Zahlungen gemeldet wurden und in seiner Steu-
       * Betriebswirtschaftliche Analyse und Finanzierung      ererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ist bei
       * Beratung bei steuer- & sozialversicherungsrechtlichen Fragen  der Datenübermittlung ein Fehler unterlaufen, muss er diesen
                                                               von der meldenden Organisation korrigieren lassen.
        * Standorte: 2x St.Pölten / Spitz an der Donau / Neulengbach / Wien
                                                               Der Steuerpflichtige kann die Zustimmung zur Weitergabe
                                                    www.familieundberuf.at  seiner persönlichen Daten durch den Zahlungsempfänger ver-
                            info@office.sh
       www.office.sh                                                                                       02742 / 334 - 0
                                                               weigern bzw. widerrufen. Wermutstropfen ist, dass er in diesem
                          www.bso.at  www.ipefon.at            Fall die betroffenen Sonderausgaben überhaupt nicht in seiner
       EDV & Design powered by               VoIP-Telefonie powered by ipefon
                          info@bso.at  info@ipefon.at    talking ip
                                                               Steuererklärung geltend machen kann.
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