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16 Aktuell STEUER
WERBUNG
Spenden 2017 richtig absetzen!
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte
Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung
(bzw. Einkommensteuererklärung) automatisch
berücksichtigt. Dafür ist die Datenübermittlung vom
Zahlungsempfänger direkt an die Finanz erforderlich.
Die automatische Berücksich- Organisation nicht
tigung ist dabei für folgende erfasst. Sie bleiben je-
Sonderausgaben möglich: doch als Sonderausga-
• verpflichtende Beiträge an Kirchen ben abzugsfähig und
und Religionsgesellschaften, müssen ab der Veran-
• Spenden an begünstigte lagung 2017 weiterhin
Spendenempfänger und Feuerwehren, in der Steuererklärung
• Beiträge zur freiwilligen Weiter- geltend gemacht wer-
versicherung und für den Nachkauf den”, so Mag. Helmut
von Versicherungszeiten, Schebesta. Foto: sepy/fotolia.com
• Zuwendungen zur Vermögens- Alle Organisationen,
ausstattung einer gemeinnützigen die zur Datenüber-
Stiftung. mittlung für die auto-
„In jedem Fall muss der Zahlungsemp- matische Absetzung „Antragslose (automatische) Arbeitnehmerveranlagung“ ab 2017!
fänger eine feste örtliche Einrichtung im zugelassen sind, wer- Ihr Steuerberater kann ihnen nicht nur dabei helfen.
Inland haben. Somit sind z. B. Beiträge an den übrigens in einer
ausländische Kirchen und Religionsge- Liste auf der Home-
sellschaften ohne feste örtliche Einrich- page des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen.
tung im Inland oder abzugsfähige Spen-
den an eine entsprechende ausländische Folgende Sonderausgaben können aber nicht automatisch in der
Steuererklärung berücksichtigt werden:
Versicherungen (Leben, Kranken, Unfall),
Wohnraumschaffung und –sanierung,
Rentenzahlungen,
Steuerberatungskosten,
Zahlungen an Empfänger, die über keine feste örtliche Ein-
Ihre Unternehmens- und Steuerberater richtung in Österreich verfügen (z. B. Spende an eine Universi-
in Niederösterreich und Wien tät in Deutschland).
Alle derartigen Zahlungen müssen (weiterhin) im Wege der
Steuererklärung geltend gemacht werden.
Was muss man tun?
Der Zahlungspflichtige muss dem Empfänger mit der Zahlung
- z. B. mit der Spende - seinen Vor- und Zunamen sowie sein
Erfolg.Steuern.
Geburtsdatum bekannt geben.
Mit diesen Daten wird ein sogenanntes „verschlüsseltes Per-
Unsere Leistungen im Überblick: sonenkennzeichen“ erstellt. Die Organisationen übermitteln
* Buchhaltung, unter diesem Kennzeichen die jeweils in einem Kalenderjahr
geleisteten Zahlungen bis Ende Februar des Folgejahres an das
* Personalverrechnung
Finanzamt.
* Jahresabschluss & Bilanzierung
* Beratung bei Firmengründung & -Nachfolge Der Steuerpflichtige kann selbst über „FinanzOnline“ einsehen,
welche seiner Zahlungen gemeldet wurden und in seiner Steu-
* Betriebswirtschaftliche Analyse und Finanzierung ererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ist bei
* Beratung bei steuer- & sozialversicherungsrechtlichen Fragen der Datenübermittlung ein Fehler unterlaufen, muss er diesen
von der meldenden Organisation korrigieren lassen.
* Standorte: 2x St.Pölten / Spitz an der Donau / Neulengbach / Wien
Der Steuerpflichtige kann die Zustimmung zur Weitergabe
www.familieundberuf.at seiner persönlichen Daten durch den Zahlungsempfänger ver-
info@office.sh
www.office.sh 02742 / 334 - 0
weigern bzw. widerrufen. Wermutstropfen ist, dass er in diesem
www.bso.at www.ipefon.at Fall die betroffenen Sonderausgaben überhaupt nicht in seiner
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info@bso.at info@ipefon.at talking ip
Steuererklärung geltend machen kann.

