Page 24 - Ausgabe 202006
P. 24

24  Thema STEUERN
               WERBUNG

        Planen Sie Anschaffungen für Ihr Unternehmen?


        Die Investitionsprämie bietet einen Anreiz!



        Als Anreiz für Unternehmensinvestitionen ist die COVID-19 In-           Euro und als Obergrenze gilt ein Inves-
        vestitionsprämie von der österreichischen Bundesregierung im Juli       titionsvolumen (dh, es können mehrere
        2020 beschlossen worden. Die Förderung wird in Form eines (steu-        Investitionen gefördert werden) von 50
        erfreien!) Zuschusses gewährt. Wobei das Gesamtfördervolumen            Mio. Euro pro Unternehmen bzw. pro
        ursprünglich mit 1 Mrd. Euro begrenzt war – diese Grenze wurde          Konzern. Die Investitionsprämie beträgt
        mittlerweile auf 3 Mrd. Euro erhöht.                                    grundsätzlich 7% der Investitionen. Bei
                                                                                Investitionen in den Bereichen Digitali-
        Gerade  Investitionen  in  die  „Digitali-  kann  ab  dem  1.  September  2020  (bis   sierung, Ökologisierung und Gesundheit
        sierung“, wie Cloud-Lösungen, Cloud-  längstens 28. Februar 2021)  beantragt   wird die Investitionsprämie von 7% auf
        Telefonie, zentrale Serversysteme u. dgl.   werden. Erste Maßnahmen im Zusam-  14% verdoppelt!
        werden mit einem Zuschuss von 14 %   menhang  mit  der  Investition  dürfen
        besonders gefördert! Unsere Technik-  schon seit dem  1. August 2020 gesetzt   Nicht förderungsfähig sind insbesondere
        partner BSO (www.bso.at) und ipefon   worden sein (bspw. die Beauftragung,   •  klimaschädliche Investitionen,
        (www.ipefon.at) aus St. Pölten unterstüt-  auch die Abrechnung der Leistung, kann   •  unbebaute Grundstücke,
        zen dabei!                          bereits ab 1. August 2020 erfolgen, al-  •  Finanzanlagen,
        Die Investitionsprämie im Detail:   lerdings darf die Beauftragung NICHT   •  Unternehmensübernahmen und
        Gefördert werden Investitionen in körper-  VOR dem 1. August 2020 erfolgt sein!).  •  „aktivierte Eigenleistungen“.
        liche und unkörperliche (bspw. Software)   Die  Inbetriebnahme und Bezahlung   Weiterführende Informationen (vor al-
        Wirtschaftsgüter, die in das abnutzbare   der Investitionen muss bis  spätestens   lem  auch  die  Beantragung  betreffend)
        Anlagevermögen eines Unternehmens an   28. Februar 2022 erfolgen. Diese Frist   finden Sie unter: https://www.aws.at/
        österreichischen  Standorten  aufgenom-  verlängert sich bis Ende Februar 2024,   corona-hilfen-des-bundes/aws-investiti-
        men werden. Es können auch gebrauchte   sofern das Investitionsvolumen mehr als   onspraemie.
        Wirtschaftsgüter angeschafft werden; die   20 Mio. Euro beträgt.        Einen Gesamtüberblick der COVID-19
        Behaltefrist beträgt drei Jahre.    Betragsmäßig liegt die  Untergrenze ei-  Unterstützungsmaßnahmen finden Sie
        Die  Förderung  für  diese  Investitionen   ner förderbaren Investition bei 5.000   unter: www.sh.at/aktuelles











                                                               SWZ Versicherungsservice

                                                               Wir bieten als Ihr regionaler
                                                               Ansprechpartner die
                                                               klassischen Dienstleistungen eines
       Unsere Leistungen im Überblick:                         Versicherungsmaklers:
       * Buchhaltung                                           aPolizzen-Check
       * Personalverrechnung                                   aBetreuungsübernahme
       * Jahresabschluss & Bilanzierung
       * Betriebswirtschaftliche Analyse &                        bestehender Versicherungen
          Finanzierung                                         aVersicherungsvergleiche
       * Beratung bei steuerrechtlichen &                      aRisikoanalysen und
          sozialversicherungsrechtlichen Fragen                aSchadenfallabwicklung
       * Beratung bei Firmengründung &
          -nachfolge                                           Kontaktieren Sie mich,
                                                               ich berate Sie gerne und
                                                               unverbindlich:                 Marco Willinger
                                                                                               Geschäftsführer

       www.sh.at   02742/334   info@sh.at                          0676 84 334 589   02742 30 717
                                                               )   www.SWZvers.at   info@SWZvers.at


                                            Erfolg Steuern        St. Pölten  |  Spitz/Donau  |  Wien
              Zertifikat seit 2005
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29