Page 24 - Ausgabe 202006
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24 Thema STEUERN
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Die Investitionsprämie bietet einen Anreiz!
Als Anreiz für Unternehmensinvestitionen ist die COVID-19 In- Euro und als Obergrenze gilt ein Inves-
vestitionsprämie von der österreichischen Bundesregierung im Juli titionsvolumen (dh, es können mehrere
2020 beschlossen worden. Die Förderung wird in Form eines (steu- Investitionen gefördert werden) von 50
erfreien!) Zuschusses gewährt. Wobei das Gesamtfördervolumen Mio. Euro pro Unternehmen bzw. pro
ursprünglich mit 1 Mrd. Euro begrenzt war – diese Grenze wurde Konzern. Die Investitionsprämie beträgt
mittlerweile auf 3 Mrd. Euro erhöht. grundsätzlich 7% der Investitionen. Bei
Investitionen in den Bereichen Digitali-
Gerade Investitionen in die „Digitali- kann ab dem 1. September 2020 (bis sierung, Ökologisierung und Gesundheit
sierung“, wie Cloud-Lösungen, Cloud- längstens 28. Februar 2021) beantragt wird die Investitionsprämie von 7% auf
Telefonie, zentrale Serversysteme u. dgl. werden. Erste Maßnahmen im Zusam- 14% verdoppelt!
werden mit einem Zuschuss von 14 % menhang mit der Investition dürfen
besonders gefördert! Unsere Technik- schon seit dem 1. August 2020 gesetzt Nicht förderungsfähig sind insbesondere
partner BSO (www.bso.at) und ipefon worden sein (bspw. die Beauftragung, • klimaschädliche Investitionen,
(www.ipefon.at) aus St. Pölten unterstüt- auch die Abrechnung der Leistung, kann • unbebaute Grundstücke,
zen dabei! bereits ab 1. August 2020 erfolgen, al- • Finanzanlagen,
Die Investitionsprämie im Detail: lerdings darf die Beauftragung NICHT • Unternehmensübernahmen und
Gefördert werden Investitionen in körper- VOR dem 1. August 2020 erfolgt sein!). • „aktivierte Eigenleistungen“.
liche und unkörperliche (bspw. Software) Die Inbetriebnahme und Bezahlung Weiterführende Informationen (vor al-
Wirtschaftsgüter, die in das abnutzbare der Investitionen muss bis spätestens lem auch die Beantragung betreffend)
Anlagevermögen eines Unternehmens an 28. Februar 2022 erfolgen. Diese Frist finden Sie unter: https://www.aws.at/
österreichischen Standorten aufgenom- verlängert sich bis Ende Februar 2024, corona-hilfen-des-bundes/aws-investiti-
men werden. Es können auch gebrauchte sofern das Investitionsvolumen mehr als onspraemie.
Wirtschaftsgüter angeschafft werden; die 20 Mio. Euro beträgt. Einen Gesamtüberblick der COVID-19
Behaltefrist beträgt drei Jahre. Betragsmäßig liegt die Untergrenze ei- Unterstützungsmaßnahmen finden Sie
Die Förderung für diese Investitionen ner förderbaren Investition bei 5.000 unter: www.sh.at/aktuelles
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